Sandra Steur
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Steur schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen ab und absolvierte im Anschluss hieran den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Trier. Seit 2017 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Vor ihrer Tätigkeit bei Schindhelm Pfisterer war Frau Rechtsanwältin Steur in einer überörtlichen mittelständischen Sozietät im Bereich des Arbeits- und öffentlichen Dienstrechts tätig. 2018 hat sie den Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Frau Rechtsanwältin Steur ist außerdem seit 2019 Regionalbeauftragte des Forums Junge Anwaltschaft.

Die anwaltliche Tätigkeit von Frau Steur umfasst die Beratung in allen Fragen des Individual- , des Kollektivarbeitsrechts und des öffentlichen Dienstrechts sowie des Familienrechts.

  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen, Arbeitnehmern, Angestellte vor und nach Ausspruch einer Kündigung vor allen deutschen Arbeitsgerichten,

  • Gestaltung und Beratung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie von Aufhebungsverträgen,

  • Unterstützung von Unternehmen und Betriebsräten in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und

  • Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Dienstherren
    Beratung und Vertretung von Dienstherren, Berufsverbänden, Beamten, Professoren, Richtern, Lehrern, Soldaten und Angestellten im öffentlichen Dienstrecht und Soldatenrecht. Beratung in Vertretung im Disziplinarrecht und in Eingruppierungsstreitigkeiten.

  • Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts

     

Frau Steur berät in Deutsch und Englisch.

 

Sandra Steur / Tel.: 07231  92 45 14 / Sekr.: Sabine Jost / ssteur@rae-sp.de