Erbrecht
Mit ausgeprägtem Verständnis für die unternehmerische Ausgangssituation entwickeln wir Konzeptionen zur Unternehmensnachfolge und entwerfen die entsprechenden Testamente und Erbverträge sowie die dazugehörigen passenden gesellschaftsrechtlichen Konzeptionen. Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine interdisziplinäre Abstimmung von Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht.